Ich bin Kunde mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat (außerhalb Deutschland). Was muss ich bei der Registrierung bei OpusDNS wissen?
Beim Sign-up bei OpusDNS werden allgemeine Adress- und Kontaktdaten abgefragt.
Die folgenden Hinweise dienen der Orientierung.
Für Kunden mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat - außerhalb Deutschland - gilt:
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Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist zur Prüfung der Unternehmereigenschaft in der Regel eine gültige UStId anzugeben.
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Nur mit gültiger UStId können Rechnungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens ausgestellt werden.
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Liegt kein geeigneter Nachweis der Unternehmereigenschaft mittels einer gültigen UStId vor, kann das Reverse-Charge-Verfahren nicht angewendet werden.
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Für bestimmte Hoheitsgebiete innerhalb der EU (z.B. die Kanarischen Inseln) können abweichende Regelungen gelten. In diesen Fällen wird die Rechnungsstellung unter Beachtung der geltenden steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Hinweis: Der Unternehmenssitz sowie die Rechnungsadresse sind wichtig für die korrekte Rechnungsstellung. Sollten sich diese Angaben ändern - sei es innerhalb Deutschlands oder ins Ausland - kann dies Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Rechnungsstellung haben. In diesem Fall sollten alle relevanten Stammdaten, einschließlich einer ggf. erforderlichen UStId, aktualisiert werden.
Fragen? Kontaktieren Sie uns unter support@opusdns.com. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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